Freier Campus begrüßt nationales Stipendienprogramm

Freier Campus begrüßt das von der christlich-liberalen Bundesregierung geplante nationale Stipendienprogramm, das begabte Studenten mit einer elternunabhängigen Förderung in Höhe von 300 Euro pro Monat unterstüzen soll.

“Derzeit gibt es an deutschen Hochschulen zu viel Leistungsdruck und zu wenig Leistungsanreize.”, meint Rudi Ascherl, Sprecher der liberalen Hochschulgruppe Freier Campus, “Das vorgelegte Konzept ermöglicht den lange überfälligen Ausbruch aus der Motivationskrise, in welche man die Studenten gebracht hat.”

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Bologna – Auch für Juristen?

Während die Umgestaltung der deutschen Hochschullandschaft im Rahmen des Bolognaprozesses bereits weitestgehend abgeschlossen ist, so gut wie alle Studiengänge auf Bachelor und Master umgestellt wurden, werden Forderungen laut, auch in klassischen Studienrichtungen diese europäische Entwicklung umzusetzen. Dies betrifft vor allem die Juristenausbildung in Deutschland. Durch eine Umstellung auf das Bachelorsystem soll eine umfassende Reformierung des Studiums der Rechtswissenschaften im positiven Sinne gelingen, welche insbesondere die Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit deutscher Juristen auf dem europäischen Markt beinhaltet. Jedoch ist fraglich, ob die Einführung der Abschlüsse Bachelor und Master die Schwächen der aktuellen Ausbildungssituation beseitigen kann.

Juristik ist einer der beliebtesten Studiengänge an deutschen Universitäten. Zu Beginn des Wintersemesters 2009 / 2010 schrieben sich allein an der Universität Leipzig knapp 500 Studienanfänger für dieses Fach ein. Jedoch schafft es meist nur ein kleiner Teil die anspruchsvolle Ausbildung und überhaupt das erste Staatsexamen erfolgreich zu absolvieren, um danach das zweijährige Referendariat anzutreten. Die Kandidaten, welche am Examen scheiterten, haben meist mehrere Jahre Studium hinter sich, ohne einen berufsqualifizierenden Abschluss zu erreichen.

Hier scheint das Konzept der Bolognaverfechter eine echte Alternative dazustellen: nach einer gewissen Regelstudienzeit soll der Bachelorabschluss die Studierenden für den Arbeitsmarkt qualifizieren und eine Grundlage zur Weiterbildung darstellen. Der Zugang zu reglementierten, aber begehrten Berufen wie Staatsanwalt oder Richter soll weiterhin erst durch eine staatliche Prüfung möglich sein. Für Bachelorabsolventen bieten die Arbeitgeber aus der Wirtschaft eine berufliche Perspektive.

Es ist aber zu berücksichtigen, dass gerade die traditionelle deutsche Juristenausbildung im Ausland ein hohes Ansehen genießt und ihr eine zu beachtende Qualität zugeschrieben wird. Weiterhin sind die Bachelorabsolventen im Nachteil gegenüber jenen Bewerbern, die zusätzlich die staatliche Fachprüfung abgelegt haben, welche aber ebenfalls Positionen in der Wirtschaft anstreben.

Generell ist somit eine komplette Umsetzung des Bolognaprozesses nicht angebracht, jedoch könnten einige Aspekte zur Verbesserung der Juristenausbildung beitragen. Dazu gehört vor allem die ernsthafte Überprüfung von Leistungen der Studierenden im Studienverlauf und nicht erst in der Examenssituation. Auch bieten wirtschaftliche Zusatzqualifikationen eine unerlässliche Ergänzung zum traditionellen Jurastudium. Insbesondere verlangen viele Arbeitgeber Auslandserfahrung von den Bewerbern, welche sich aber mit der aktuellen Studiensituation eher schwer vereinbaren lässt – Ein Auslandsemester wird von vielen Studierenden sogar eher als hindernd im regelmäßigen Studium angesehen und erschwert die kontinuierliche Lernvorbereitung auf das Examen. Deshalb scheint es zum Beispiel eher notwendig, die Möglichkeit zu schaffen, ein Auslandssemester in das normale Curriculum zu integrieren.

Die Juristenausbildung kann nicht durch eine vollständige Umstrukturierung erneuert und verbessert werden, viel mehr sollte Bewährtes beibehalten und die Problematiken gezielt angegangen werden. Denn allein eine optimale Betreuung der Studierenden und eine gezieltere Vorbereitung auf die Erwartungen an die zukünftigen Juristen könnten dazu beitragen, die Situation zu verbessern.

Von Sophie Freier

Terminänderung!

Um nicht den Eindruck zu erwecken, die zu erbringenden Arbeitsergebnisse seien ein bloßer Aprilscherz, wird der Stammtisch von Donnerstag auf

Mittwoch, den 31. März,

verlegt. Zeit und Ort bleiben von dieser Änderung unberührt: 20 Uhr im Beyerhaus. Da sich aber für den Tag hervorragendes Wetter abzeichnet, möchten wir den Stammtisch unter Umständen kurzfristig ins Freie verlagern. Hierzu gegebenenfalls später mehr!

Die ZVS und der Ärztemangel

Vor kurzem kündigte die schwarz-gelbe Koaliton an, den Ärztemangel in Deutschland durch die Lockerung der Zugangsbeschränkungen zum Medizinstudium bekämpfen zu wollen.
Denn vor den Anfang eines Medizinstudiums hat der Herrgott in Deutschland die gefürchtete ZVS gestellt. Jeder, der an einer deutschen Hochschule zum Arzt ausgebildet werden möchte, muss sich bei dieser “Zentralstelle für die Vergabe von Studienplätzen” bewerben. Wie ein Höllenhund versperrt sie all jenen, die kein ausreichend gutes Abiturzeugnis haben den Zugang zum Studium. Weil nur wenige ein Abitur von mindestens 1,2 – für sächsische Abiturienten sogar 1,1 – vorweisen können, wie es die ZVS in ihrer abgrundtiefen Bösartigkeit fordert, gibt es in der logischen Konsequenz zu wenig junge Ärzte.

Das könnte man zumindest meinen.

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